Kaum ein Termin während der Schwangerschaft wird mit so viel Vorfreude erwartet wie die Ultraschalluntersuchung. Für viele werdende Eltern ist es der erste Moment, in dem sie ihr Baby sehen können. Gleichzeitig begleiten diesen Termin oft viele Fragen: Entwickelt sich das Kind gut? Ist alles in Ordnung? Und warum sind manche Ultraschalluntersuchungen besonders wichtig?
Als Frauenarzt erlebe ich täglich, wie beruhigend eine Ultraschalluntersuchung für werdende Eltern sein kann. Gleichzeitig ist sie weit mehr als nur eine schöne Erinnerung oder das erste Babyfoto. Sie gehört zu den wichtigsten Bestandteilen der Schwangerschaftsvorsorge.
Im Folgenden möchte ich vier wichtige Fakten erklären, die jede Schwangere kennen sollte.
In Deutschland haben Schwangere Anspruch auf drei reguläre Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge.
Jede dieser Untersuchungen verfolgt ein anderes medizinisches Ziel.
Bei der ersten Untersuchung wird zunächst bestätigt, dass sich die Schwangerschaft innerhalb der Gebärmutter entwickelt.
Dabei werden unter anderem überprüft:
Gerade in den ersten Schwangerschaftswochen erfolgt diese Untersuchung häufig vaginal, weil dadurch deutlich genauere Bilder möglich sind.
Dieser Termin gehört zu den wichtigsten Untersuchungen der gesamten Schwangerschaft.
Hier werden unter anderem beurteilt:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer erweiterten Ultraschalluntersuchung, bei der Organe und anatomische Strukturen noch genauer beurteilt werden.
Im letzten Basis-Ultraschall steht vor allem die weitere Entwicklung des Kindes im Mittelpunkt.
Kontrolliert werden beispielsweise:
Diese Untersuchung hilft dabei, die weitere Betreuung bis zur Geburt optimal zu planen.
Viele Schwangere benötigen zusätzliche Ultraschallkontrollen.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein bei:
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen dienen immer dazu, Mutter und Kind bestmöglich zu überwachen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Eine Frage höre ich fast täglich:
„Können Sie schon erkennen, ob es ein Junge oder ein Mädchen wird?"
Grundsätzlich lässt sich das Geschlecht häufig während der zweiten Ultraschalluntersuchung zuverlässig erkennen.
Viele werdende Eltern freuen sich auf diesen Moment. Andere möchten sich lieber überraschen lassen.
Beides ist vollkommen in Ordnung.
Sie entscheiden selbst, ob Sie das Geschlecht Ihres Kindes erfahren möchten.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass das Geschlecht vor der 14. Schwangerschaftswoche in Deutschland grundsätzlich nicht mitgeteilt werden darf.
Immer wieder fragen mich Patientinnen, ob häufige Ultraschalluntersuchungen ihrem Baby schaden könnten.
Die Antwort lautet nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand eindeutig:
Ultraschall arbeitet mit Schallwellen und nicht mit Röntgenstrahlung. Dadurch entsteht keine ionisierende Strahlung, die das Erbgut oder Körperzellen schädigen könnte.
Diese Untersuchungsmethode wird weltweit seit Jahrzehnten eingesetzt und gehört zu den sichersten diagnostischen Verfahren in der Schwangerschaft.
Bei besonderen Fragestellungen kann zusätzlich ein sogenannter Doppler-Ultraschall eingesetzt werden. Damit lässt sich beispielsweise die Durchblutung von Mutter, Plazenta und Kind beurteilen.
Viele Eltern genießen die Ultraschalltermine, weil sie ihr Baby sehen können. Das ist völlig verständlich.
Bei jeder Untersuchung steht jedoch der medizinische Nutzen im Vordergrund. Als Frauenarzt führe ich Ultraschalluntersuchungen dann durch, wenn sie medizinisch sinnvoll sind – und das kann über die drei Basisuntersuchungen hinausgehen.
Ärztinnen und Ärzte dürfen Ultraschalluntersuchungen immer dann durchführen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Das ist bei Schwangeren häufig der Fall, zum Beispiel zur Kontrolle bei auffälligen Befunden, bei Blutungen oder bei Wachstumsstörungen.
Anders verhält es sich mit sogenannten „Babyfernsehen"-Angeboten, die ohne ärztliche Indikation ausschließlich der Erinnerung dienen. Diese sind in Deutschland nicht zulässig. Das betrifft jedoch nicht die frauenärztliche Vorsorge.
Das Ziel jeder medizinischen Ultraschalluntersuchung ist es, die gesunde Entwicklung des Kindes zu kontrollieren und mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen – und das so oft, wie es aus ärztlicher Sicht notwendig ist.
Ultraschalluntersuchungen gehören zu den wichtigsten Bestandteilen der modernen Schwangerschaftsvorsorge.
Sie geben nicht nur werdenden Eltern Sicherheit, sondern liefern uns als Frauenärzte wichtige Informationen über die Entwicklung des Kindes und den Verlauf der Schwangerschaft.
Mein Rat lautet deshalb:
Nehmen Sie alle empfohlenen Vorsorgetermine wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen. Jede Schwangerschaft ist individuell – und eine gute Betreuung lebt davon, dass Sie verstehen, warum bestimmte Untersuchungen durchgeführt werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge sind drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Bei medizinischer Notwendigkeit können weitere Untersuchungen sinnvoll sein.
Nein. Ultraschall gilt als sicheres Untersuchungsverfahren und arbeitet ohne schädliche Röntgenstrahlung.
In den ersten Schwangerschaftswochen liefert die vaginale Untersuchung deutlich genauere Bilder und ermöglicht eine sichere Beurteilung der Schwangerschaft.
Ja. Sie haben das Recht selbst zu entscheiden, ob Sie das Geschlecht Ihres Kindes erfahren möchten oder nicht.
Zusätzliche Kontrollen erfolgen nur dann, wenn sie medizinisch sinnvoll sind, beispielsweise bei Risikoschwangerschaften oder auffälligen Befunden.
Über den Autor
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In meiner Privatpraxis in Wilhelmshorst bei Potsdam nehme ich mir Zeit für Ihre individuellen Anliegen – persönlich, diskret und auf Basis aktueller medizinischer Erkenntnisse.
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